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Öffentliche Ausschreibung zur Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle des Amtes Altdöbern

04.12.2024

Die ehrenamtliche Stelle der stellvertretenden Schiedsperson für das Amtsgebiet Altdöbern wird zum 12.01.2025 öffentlich ausgeschrieben.
Grundlage hierfür ist das Gesetz über den Aufbau der Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz-SchG) vom 21. November 2000 (GVBI. I, Nr. 13, S. 158) in der derzeitigen Fassung, welche die Durchführung der Wahl regeln.
Zur Wahl kann sich jedermann bewerben, der folgende Anforderungen erfüllt: 

Der/ Die Bewerber(in) muss 

  • das Wahlrecht besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben sowie im Amtsbereich Altdöbern wohnhaft sein,

  • gemäß § 3 des Schiedsstellengesetzes nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, 

  • einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben, und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen


Die stellvertretende Schiedsperson wird vom Amtsausschuss 11.02.2025 für fünf Jahre gewählt. Nach der Wahl wird diese durch den Direktor des für unser Amt zuständigen Amtsgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet.
Bürger, die an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, richten bitte Ihre Bewerbung noch bis zum 15.01.2025 an folgende Adresse: 

Amt Altdöbern, Markt 24, 03229 Altdöbern
Bau- und Ordnungsamt, Kennwort „Schiedsstelle“

 

 
Amt Altdöbern