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Förderprojekte Gemeinde Neupetershain

EU-ELER_LEADER

Nutzungsänderung ehem. Grundschule Neupetershain

Nutzungsänderung von ehemaligen Klassenräumen zu Hort- und Kitanutzung in der ehem. Grundschule Neupetershain für insgesamt 56 Kinder

 

Aufgrund der steigenden Kinderzahlen in der Gemeinde Neupetershain, wird eine Erhöhung der Betreuungsplätze notwendig. Aus diesem Grund sollen die Vorschulkinder zukünftig, gemeinsam mit den Hortkindern, in der ehemaligen Schule (Schulstraße 4 in 03103 Neupetershain) betreut werden.
Bei dem ehemaligen Schulgebäude handelt es sich um einen Massivbau, welcher 1903 errichtet wurde. Für die Hortbetreuung werden derzeit 2 Gruppenräume und ein Mehrzweckraum mit Ausgabeküche sowie WC-Anlagen im nordwestlichen Gebäudeteil verwendet. Im Obergeschoss dieses Bereichs befindet sich eine Lesestube. Im Erdgeschoss steht ein weiterer Raum zur Verfügung, welcher über einen Nebeneingang begehbar ist. Um die notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung des Gebäudes als Kindertagesstätte zu schaffen, ist eine Ertüchtigung erforderlich. Der leerstehende Raum im Erdgeschoss soll ein neuer Kita-Gruppenraum für die Gruppe der Vorschulkinder werden. Im pädagogischen Konzept der Einrichtung steht das von– und miteinander Lernen im Vordergrund. Darum ist die gemeinschaftliche Nutzung der Gruppenräume von Hort- und Vorschulkindern essentiell, sodass alle Räume im Erdgeschoss gemeinschaftlich von Vorschul- und Hortkindern genutzt werden sollen. Zur Ertüchtigung des neuen Gruppenraums gehören neben der Erneuerung des Fußbodenbelags auch die malermäßige Instandsetzung des Raumes sowie die Erneuerung der Heizkörper. Um eine Belüftung des innenliegenden Garderobenbereichs für die Vorschulkinder zu gewährleisten, wird in diesem Bereich eine Lüftungsanlage installiert. Um eine klare Trennung der Nutzungseinheiten Kindergarten/Hort (Nutzungseinheit 1) und Lesestube (Nutzungseinheit 2) zu gewährleisten, wird das zweite Treppenhaus durch eine Trockenbauwand mit Festverglasung abgeschottet und durch den Einbau eines weiteren Hauptzugangs für die Nutzungseinheit 2 ergänzt. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen für Sanitäranlagen im Kindergarten- und Hortalter, werden die WC-Bereiche angepasst. Eine weitere Maßnahme zur barrierefreien Erschließung des Gebäudes wird durch die Bereitstellung einer Metallrampe am Eingangsbereich gewährleistet.

Ansichten ehem. Grundschule Neupetershain

 

Gefördert wird das Bauvorhaben durch das Land Brandenburg mit Mitteln aus dem LEADER-Programm, GAK-Mittel. Bei einer Förderquote von 90% der ff. Kosten werden dafür finanzielle Mittel in Höhe von 314.026,18 € bereitgestellt.

 

ENTWURFSPLANUNG - Ansichten

 

 

Modernisierung und Ergänzung der Außenanlagen der Kita „Pusteblume“ Neupetershain

Um die zukünftig nötige Kapazität an Betreuungsplätzen in der Kita Neupetershain zu gewährleisten, wurde eine Erweiterung der ehemaligen Grundschule geplant. Hier entstehen im Sommer 2023 16 weitere Plätze für Vorschulkinder, die zukünftig gemeinsam mit den Hortkindern betreut werden. Um die notwendige Voraussetzung zur Nutzung des Gebäudes als Kindertagestätte zu schaffen, ist eine Ertüchtigung im Erdgeschoss erforderlich.

 

Zu dem 1903 errichteten Schulgebäude gehört eine Grundstücksfläche von ca. 5.528 m². Hauptsächlich auf dem nördlichen Flurstück war bisher auf einer Fläche von 2.198 m² ein öffentlicher Spielplatz angelegt, welcher ebenso als Spielplatz für die Hortkinder gedient hat. Dieser Spielbereich ist aufgrund der bisherigen Nutzung vor allem für ältere Kinder ausgelegt. Im Zuge der jetzt geplanten Modernisierung soll eine Steigerung der Attraktivität des gesamten Spielbereiches erreicht werden, welcher dann den Kita- und Hortkindern vorbehalten bleibt.

 

Gefördert wird das Bauvorhaben durch das Land Brandenburg im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER nach Nummer 2.1 bis 2.4, zuletzt geändert durch Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 17. Dezember 2020.

 

Bei einer Förderquote von 75% der ff. Kosten werden dafür finanzielle Mittel in Höhe von 119.754,77 € bereitgestellt.
Das Vorhaben wird mit ELER-Mitteln finanziert.

 

Lageplan Außenanlagen