- Praxisräume im Ärztehaus Altdöbern zu vermieten!
- Zu Hause pflegen, aber nicht allein
- Unser Schulgarten braucht HILFE…
- Fünf Seen und ein Moment, der bleibt – Dankeschön!
- Rohkunstbau-Führungen
- Bekanntmachung Landkreis Oberspreewald-Lausitz
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Feilbieten von Waren
Kurzinformationen
Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
Fristen
1 Woche
Gebühren
Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR











