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Das Ordnungsamt informiert: Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg

26.09.2024

Seit dem 01.07.2024 ist die neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft getreten.

 

Wesentliche Änderungen sind:

  • Grundsätzliche Kennzeichnungspflicht mittels 

    Mikrochiptransponder für alle Hunde

  • Landesweite Pflicht zur Beseitigung der durch Hunde 

    verursachten Verunreinigungen (Kot)

  • Wegfall der Rasselisten

  • Wegfall der Kategorisierung der Hunde nach 

    Widerristhöhe und/oder Gewicht

 

Hundehalter, die Ihre Hunde bisher noch nicht mit einem Mikrochip kennzeichnen mussten, müssen bis spätestens 31.01.2025 durchführen und beim Ordnungsamt anzeigen.

 
Amt Altdöbern