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KALENDER
 

Nächste Veranstaltungen:

30.04.2024 - Uhr

 

04.05.2024 - Uhr

 

05.05.2024

 
 
 
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Wahlen 2024

Kommunalwahlen

Kommunalwahlen werden für fünf Jahre ausgetragen. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Es werden gewählt:

  • der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

  • die Ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte und Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher

 

Ihre Ansprechpartnerinnen: 

Wahlleiterin:Frau Marén Gebauer-LieskTel.: 035434 600-52,
Stellvertretende Wahlleiterin:Frau Manuela Wagner Tel.: 035434 600-18,

 

Bekanntmachungen des Amtes

Bekanntmachung Berufung Wahlleiterin und Stellvertreterin

Öffentliche Bekanntmachung zur Bildung eines Wahlausschusses

Bekanntmachung Zusammensetzung Wahlausschuss am 09.06.2024

Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss am 08.04.2024Zulassung

Wahlbekanntmachung  § 18 BbgKWahlV

Wahlbekanntmachung  §18 BbgKWahlV sorbisch

Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss am 11.06.2024

 

Bekanntmachungen und Informationen der jeweiligen Gemeinde:

Gemeinde Altdöbern

Gemeinde Bronkow

Gemeinde Luckaitztal

Gemeinde Neupetershain

Gemeinde Neu-Seeland

 

Vordruckmuster

2024_Anlage_5a__Wahlvorschlag_fuer_die_Wahl_der_Vertretung_ausfüllbar_-1

2024_Anlage_5b__Wahlvorschlag_fuer_die_Direktwahl_ausfüllbar_

2024_Anlage_7a__Zustimmungserklaerung_fuer_die_Wahl_zur_Vertretung_DSGV_ausfüllbar_

2024_Anlage_7b__Zustimmungserklaerung_fuer_die_Direktwahlen_DSGV_ausfüllbar_

2024_Anlage_8a__Bescheinigung_der_Waehlbarkeit__KT__VGV__SVV__GV__OV__ausfüllbar_

2024_Anlage_8b__Bescheinigung_der_Waehlbarkeit__Personenwahl__DSGV_ausfüllbar_

2024_Anlage_8c__Versicherung_an_Eides_statt_eines_Unionsbuergers__DSGV_ausfüllbar_

2024_Anlage_9a__Niederschrift_ueber_die_Bestimmung_der_Bewerber_fuer_die_Wahl_der_Vertretung_ausfüllbar neu

2024_Anlage_9b__Niederschrift_ueber_die_Kandidatenaufstellung_fuer_die_Direktwahl_ausfüllbar neu

 

Europawahl

Am 9. Juni 2024 findet die nächste Wahl zum Europäischen Parlament gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.

 

Das EU-Parlament wird seit 1979 direkt gewählt. Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union wählt zur Entsendung in das Europäische Parlament eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die sich für jedes Land an der Bevölkerungszahl orientiert, kleineren Staaten aber gleichzeitig eine ausreichende politische Vertretung einräumt. Für die Wahlen zum Europäischen Parlament gibt es kein einheitliches europäisches Wahlrecht. Die Abgeordneten werden daher nach den nationalen Vorschriften gewählt.

Die Abgeordneten aus Deutschland werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Die Listen sind entweder "Listen für einzelne Länder" (Landeslisten) oder "gemeinsame Listen für alle Länder" (Bundeslisten).